Tierschutzgesetz

Erster Abschnitt Grundsatz § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zweiter Abschnitt § 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2.
Weiterlesen

Bild des Autors

Tierschutz Stade e.V.


Beatrix Elss 04774/992058 tierschutz.stade@gmx.de

Bahnhofstraße 20 21755 Hechthausen Deutschland